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   BVerwG, 14.08.1974 - VI C 20.71   

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BVerwG, 14.08.1974 - VI C 20.71 (https://dejure.org/1974,381)
BVerwG, Entscheidung vom 14.08.1974 - VI C 20.71 (https://dejure.org/1974,381)
BVerwG, Entscheidung vom 14. August 1974 - VI C 20.71 (https://dejure.org/1974,381)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit - Dienstunfähigkeit eines Beamten - Zulässigkeit der Fortführung eines Zwangspensionierungsverfahrens nach rechtskräftiger gerichtlicher Aufhebung einer Zurruhesetzungsverfügung - Rechte und Pflichten des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 47, 1
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 17.10.1966 - VI C 56.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1974 - VI C 20.71
    Hierzu gehören auch Feststellungen, die bereits vor der Erörterung im Ermittlungsverfahren getroffen worden sind (vgl. Urteile vom 22. Oktober 1964 - BVerwG II C 10.63 - und vom 17. Oktober 1966 - BVerwG VI C 56.63 - [Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 7]; Schütz-Ulland, a.a.O., RdNr. 7).

    Nach den das Revisionsgericht bindenden tatsächlichen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts hat Dr. R. in seiner Eigenschaft als Ermittlungsbeamter kein Verhalten gezeigt, das mit den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Rechtsgrundsätzen über die Rechtsstellung eines Ermittlungsbeamten im Zwangspensionierungsverfahren unvereinbar wäre (vgl. u.a. Urteile vom 16. September 1965 - BVerwG II C 61.64 -, vom 17. Oktober 1966 - BVerwG VI C 56.63 - und vom 6. Juli 1967 - BVerwG II C 102.64 - [BVerwGE 27, 282]).

    Über die Art und den Umfang der noch anzustellenden Ermittlungen entscheidet grundsätzlich der Ermittlungsbeamte unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und des Sinns und des Zwecks des Ermittlungsverfahrens (vgl. Urteile vom 9. Dezember 1964 - BVerwG VI C 179.61 - [Buchholz 232 § 44 BBG Nr. 5] und vom 17. Oktober 1966 - BVerwG VI C 56.63 -).

    Daß dies nicht mit dem Gesetz im Einklang steht, bedarf hier keiner vertiefenden Erörterung (vgl. u.a. Urteile vom 20. November 1964 - BVerwG VI C 170.62 - [Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 5] und vom 17. Oktober 1966 - BVerwG VI C 56.63 - [Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 7 = ZBR 1967, 148]).

  • BVerwG, 28.08.1964 - VI C 35.62

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Rechtskräftige Aufhebung

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1974 - VI C 20.71
    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Grundsatzurteil BVerwGE 19, 216 ausgeführt hat, ist die Behörde durch die rechtskräftige Aufhebung einer Zurruhesetzungsverfügung (in einem Vorprozeß) nicht gehindert, "eine neue Zurruhesetzungsverfügung zu erlassen und in diesem Zusammenhang auf die fehlerfreien Verfahrenshandlungen des ersten - aus formellen Gründen gescheiterten - Zwangspensionierungsverfahrens zurückzugreifen".

    Denn es würde insbesondere angesichts der zwingend vorgeschriebenen Zurruhesetsungspflicht bei Dienstunfähigkeit (vgl. § 77 LBG, § 42 BBG, § 26 BRRG) einen vom erkennenden Senat in der Entscheidung BVerwGE 19, 216 (223) [BVerwG 28.08.1964 - VI C 35/62] nicht gebilligten "übertriebenen Formalismus" bedeuten, wenn die Behörde in einem solchen Fall nicht ein bereits eingeleitetes Erörterungs- und Ermittlungsverfahren auf der Grundlage einer fehlerfreien Einleitungs- bzw. Fortsetzungsverfügung mit dem Ziel der Vorbereitung einer Entscheidung über die beabsichtigte Zurruhesetzung weiter betreiben und zum Abschluß bringen dürfte.

    Dr. R. hat nicht gegen die Pflicht des Ermittlungsbeamten verstoßen, einen unparteiischen Bericht vorzulegen (vgl. BVerwGE 19, 216; 27, 282) [BVerwG 06.07.1967 - II C 56/64].

    Mit der abschließenden Äußerung, daß der Kläger zur Erfüllung der Dienstpflichten als Lehrer dauernd unfähig sei, hat Dr. R. sich im Rahmen seines Ermittlungsauftrags gehalten und nicht über die bloße Tatsachenfeststellung hinaus der Entscheidung der Behörde über die vorzeitige Zurruhesetzung vorgegriffen (vgl. auch hierzu die oben angeführten Entscheidungen BVerwGE 19, 216 und 27, 282 sowie Urteil vom 22. Oktober 1964 - BVerwG II C 10.63 - [Buchholz 232 § 44 BBG Nr. 4 = ZBR 1965, 151]).

  • BVerwG, 09.12.1964 - VI C 179.61
    Auszug aus BVerwG, 14.08.1974 - VI C 20.71
    Auf die Revision des Klägers hob das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 9. Dezember 1964 - BVerwG VI C 179.61 - (Buchholz 232 § 44 BBG Nr. 5) die vorinstanzlichen Urteile sowie die Bescheide vom 20. April 1959 und vom 14. Juli 1959 mit der Begründung auf, daß das Ermittlungs- und Erörterungsverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sei.

    Entgegen der Auffassung des Klägers sei das Bezirksamt Ch. nach Aufhebung der Zurruhesetzungsverfügung vom 20. April 1959 nicht gehindert gewesen, auf die vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 1964 - BVerwG VI C 179.61 - unberührt gebliebenen Verfügungen vom 19. Dezember 1958 und vom 26. Januar 1959 zurückzugreifen.

    Die zunächst zu entscheidende Rechtsfrage ist, ob die Einleitung des Zwangspensionierungsverfahrens durch die Verfügung vom 19. Dezember 1958 und seine Fortführung gemäß dem Beschluß des Bezirksamts Ch. vom 26. Januar 1959 infolge rechtskräftiger Aufhebung der (ersten) Zurruhesetzungsverfügung vom 20. April 1959 und des Widerspruchsbescheides vom 14. Juli 1959 durch Urteil des erkennenden Senats vom 9. Dezember 1964 - BVerwG VI C 179.61 - (Buchholz 232 § 44 BBG Nr. 5) gegenstandslos geworden sind, oder ob zumindest diese beiden Verfügungen selbst hiervon nicht berührt worden sind.

    Über die Art und den Umfang der noch anzustellenden Ermittlungen entscheidet grundsätzlich der Ermittlungsbeamte unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und des Sinns und des Zwecks des Ermittlungsverfahrens (vgl. Urteile vom 9. Dezember 1964 - BVerwG VI C 179.61 - [Buchholz 232 § 44 BBG Nr. 5] und vom 17. Oktober 1966 - BVerwG VI C 56.63 -).

  • BVerwG, 06.07.1967 - II C 102.64

    Verletzung der Aufklärungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1974 - VI C 20.71
    Nach den das Revisionsgericht bindenden tatsächlichen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts hat Dr. R. in seiner Eigenschaft als Ermittlungsbeamter kein Verhalten gezeigt, das mit den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Rechtsgrundsätzen über die Rechtsstellung eines Ermittlungsbeamten im Zwangspensionierungsverfahren unvereinbar wäre (vgl. u.a. Urteile vom 16. September 1965 - BVerwG II C 61.64 -, vom 17. Oktober 1966 - BVerwG VI C 56.63 - und vom 6. Juli 1967 - BVerwG II C 102.64 - [BVerwGE 27, 282]).

    Dr. R. hat nicht gegen die Pflicht des Ermittlungsbeamten verstoßen, einen unparteiischen Bericht vorzulegen (vgl. BVerwGE 19, 216; 27, 282) [BVerwG 06.07.1967 - II C 56/64].

    Mit der abschließenden Äußerung, daß der Kläger zur Erfüllung der Dienstpflichten als Lehrer dauernd unfähig sei, hat Dr. R. sich im Rahmen seines Ermittlungsauftrags gehalten und nicht über die bloße Tatsachenfeststellung hinaus der Entscheidung der Behörde über die vorzeitige Zurruhesetzung vorgegriffen (vgl. auch hierzu die oben angeführten Entscheidungen BVerwGE 19, 216 und 27, 282 sowie Urteil vom 22. Oktober 1964 - BVerwG II C 10.63 - [Buchholz 232 § 44 BBG Nr. 4 = ZBR 1965, 151]).

  • BVerwG, 22.10.1964 - II C 10.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1974 - VI C 20.71
    Sinn und Zweck dieser Vorschrift sind darauf gerichtet, es dem betroffenen Beamten zu ermöglichen, vor Versetzung in den Ruhestand bei dem von der Dienstbehörde unabhängigen Ermittlungsbeamten sachgerechte Einwendungen gegen alle Umstände anzubringen, aus denen in bezug auf eine etwaige Versetzung in den Ruhestand die Annahme hergeleitet werden könnte, daß der Betroffene "infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist" (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1964 - BVerwG II C 10.63 -).

    Hierzu gehören auch Feststellungen, die bereits vor der Erörterung im Ermittlungsverfahren getroffen worden sind (vgl. Urteile vom 22. Oktober 1964 - BVerwG II C 10.63 - und vom 17. Oktober 1966 - BVerwG VI C 56.63 - [Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 7]; Schütz-Ulland, a.a.O., RdNr. 7).

    Mit der abschließenden Äußerung, daß der Kläger zur Erfüllung der Dienstpflichten als Lehrer dauernd unfähig sei, hat Dr. R. sich im Rahmen seines Ermittlungsauftrags gehalten und nicht über die bloße Tatsachenfeststellung hinaus der Entscheidung der Behörde über die vorzeitige Zurruhesetzung vorgegriffen (vgl. auch hierzu die oben angeführten Entscheidungen BVerwGE 19, 216 und 27, 282 sowie Urteil vom 22. Oktober 1964 - BVerwG II C 10.63 - [Buchholz 232 § 44 BBG Nr. 4 = ZBR 1965, 151]).

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1974 - VI C 20.71
    Soweit die Revision in diesem Zusammenhang unter pauschaler Bezugnahme auf die Beweisanträge des Klägers in den Vorinstanzen mangelhafte Sachaufklärung rügt, entspricht ihr Vorbringen nicht einmal andeutungsweise den gemäß § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO an die Rüge eines Verfahrensmangels zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerwGE 31, 212 [217, 218]).
  • BVerwG, 24.10.1972 - VI C 43.70

    Durchführung einer psychiatrischen Untersuchung und Begutachtung - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1974 - VI C 20.71
    Ebenso rechtfertigen die tatsächlichen das Revisionsgericht nach § 137 Abs. 2 VwGO bindenden Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts die Annahme der dauernden Dienstunfähigkeit des Klägers in dem hier allein maßgeblichen Zeitpunkt seiner Zurruhesetzung (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1966 - BVerwG VI C 46.63 - [Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 8]; vgl. für die besonderen Verhältnisse im Lehrberuf auch das Urteil vom 24. Oktober 1972 - BVerwG VI C 43.70 - [Buchholz 232 § 9 BBG Nr. 2]).
  • BVerwG, 06.07.1967 - II C 56.64

    Rücksichtnahme auf einen während der Vordienstzeit erworbenen Rentenanspruch -

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1974 - VI C 20.71
    Dr. R. hat nicht gegen die Pflicht des Ermittlungsbeamten verstoßen, einen unparteiischen Bericht vorzulegen (vgl. BVerwGE 19, 216; 27, 282) [BVerwG 06.07.1967 - II C 56/64].
  • BVerwG, 21.10.1966 - VI C 46.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1974 - VI C 20.71
    Ebenso rechtfertigen die tatsächlichen das Revisionsgericht nach § 137 Abs. 2 VwGO bindenden Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts die Annahme der dauernden Dienstunfähigkeit des Klägers in dem hier allein maßgeblichen Zeitpunkt seiner Zurruhesetzung (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1966 - BVerwG VI C 46.63 - [Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 8]; vgl. für die besonderen Verhältnisse im Lehrberuf auch das Urteil vom 24. Oktober 1972 - BVerwG VI C 43.70 - [Buchholz 232 § 9 BBG Nr. 2]).
  • BVerwG, 16.09.1965 - II C 61.64

    Prozessfähigkeit trotz Dienstunfähigkeit - Verletzung gerichtlicher

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1974 - VI C 20.71
    Nach den das Revisionsgericht bindenden tatsächlichen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts hat Dr. R. in seiner Eigenschaft als Ermittlungsbeamter kein Verhalten gezeigt, das mit den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Rechtsgrundsätzen über die Rechtsstellung eines Ermittlungsbeamten im Zwangspensionierungsverfahren unvereinbar wäre (vgl. u.a. Urteile vom 16. September 1965 - BVerwG II C 61.64 -, vom 17. Oktober 1966 - BVerwG VI C 56.63 - und vom 6. Juli 1967 - BVerwG II C 102.64 - [BVerwGE 27, 282]).
  • BVerwG, 30.01.1964 - II C 45.62
  • BVerwG, 05.04.1960 - VI C 82.58

    Zulässigkeit der Anfechtungsklage nach § 35 Hessisches Gesetz über die

  • BVerwG, 20.11.1964 - VI C 170.62
  • BVerwG, 30.08.1973 - II C 26.71

    Anspruch auf Versorgungsleistung - Begründung eines Berufssoldatenverhältnisses

  • BVerwG, 16.04.2020 - 2 B 5.19

    Ablehnung; Ablehnungsgesuch; Aufklärungspflicht; Aufklärungsrüge; Beamter;

    Sind die Tatbestandsvoraussetzungen des § 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG gegeben und kann der Beamte nicht anderweitig verwendet werden (§ 26 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG) besteht nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes die Verpflichtung des Dienstherrn zur Zurruhesetzung (stRspr, so bereits BVerwG, Urteil vom 14. August 1974 - 6 C 20.71 - BVerwGE 47, 1 zur Vorgängernorm des § 26 BRRG).

    Ein Beamter ist zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig im Sinne des § 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG ebenso wie im Sinne des inhaltsgleichen § 44 Abs. 1 Satz 1 BBG, wenn die Wiederherstellung der Dienstfähigkeit in absehbarer Zeit unwahrscheinlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. August 1974 - 6 C 20.71 - BVerwGE 47, 1 ).

  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

    Sie würde zu dem untragbaren Ergebnis führen, einen Beamten auf Probe auch dann in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernehmen zu müssen (§ 8 Abs. 2 LBG), wenn eine verfassungsrechtlich verankerte zwingende Eignungsvoraussetzung, nämlich die Gewähr der Verfassungstreue, nicht erfüllt ist (vgl. zu im Grunde ähnlichen Erwägungen bei der Versetzung eines Beamten auf Lebenszeit in den Ruhestand, wenn dieser bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bereits dienstunfähig war: BVerwGE 47, 1 [5 f.]; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Art. 56 Erl. 6).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 55.88

    Versetzung in den Ruhestand - Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens -

    Ebenso wie im Disziplinarverfahren dürften auch in Zwangspensionierungsverfahren die formellen Bedenken nicht dadurch überspannt werden, daß aufgetretenen Verfahrensmängeln auch in solchen Fällen eine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen werde, in denen von vornherein feststehe, daß auch bei einem ordnungsgemäßen Verfahren der Sachverhalt nicht besser hätte aufgeklärt und die Belange des betroffenen Beamten nicht besser hätten wahrgenommen werden können (vgl. auch BVerwGE 47, 1 ).

    Dieser hat vielmehr, wie über Art und Umfang der anzustellenden Ermittlungen (vgl. Urteile vom 9. Dezember 1964 - BVerwG 6 C 179.61 - und vom 17. Oktober 1966 - BVerwG 6 C 56.63 - ; BVerwGE 47, 1 ), so auch über den sachgerechten Ablauf der Anhörung grundsätzlich selbst zu entscheiden.

  • VGH Bayern, 30.11.2015 - 3 ZB 13.197

    Versetzung, Ruhestand, dauernde Dienstunfähigkeit, Amtsärztliches Gutachten,

    Die Beurteilung der Dienstunfähigkeit erfordert eine anhand konkreter tatsächlicher Umstände zu treffende Prognose (vgl. BGH, U. v. 4.3.2015 - RiZ (R) 5/14 - juris Rn. 45), dass der Beamte infolge der Erkrankung zur Erfüllung seiner Dienstpflichten in Zukunft dauernd unfähig sein wird (vgl. BVerwG, U. v. 14.8.1974 - VI C 20/71 - BVerwGE 47, 1 - juris Rn. 28).

    Wenn der Kläger in diesem Zusammenhang angibt, das Gesundheitsamt B. habe trotz Vorliegen der festgestellten Erkrankungen 2006 eine Dienstunfähigkeit verneint, waren die krankheitsbedingten Fehlzeiten des Klägers 2004/2005 noch nicht so hoch wie in den Folgejahren, so dass eine Dienstunfähigkeit allein aufgrund der Erkrankungen noch nicht absehbar war (vgl. BVerwG, U. v. 14.8.1974 - VI C 20/71 - BVerwGE 47, 1 juris Rn. 39).

  • VG Ansbach, 19.03.2013 - AN 1 S 13.00363

    Entlassung einer Lehrerin aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; fehlende fachliche

    Sie würde zu dem untragbaren Ergebnis führen, einen Beamten auf Probe auch dann in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernehmen zu müssen, wenn eine zwingende Eignungsvoraussetzung nicht erfüllt ist (vgl. zu im Grunde ähnlichen Erwägungen bei der Versetzung eines Beamten auf Lebenszeit in den Ruhestand, wenn dieser bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bereits dienstunfähig war: BVerwGE 47, 1 (5 f.)).
  • BVerwG, 23.01.1989 - 2 B 182.88

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Soweit der Sachverhalt noch nicht hinreichend geklärt ist, entscheidet er über die Art und den Umfang der noch anzustellenden Ermittlungen grundsätzlich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und des Sinns und des Zwecks des Ermittlungsverfahrens (vgl. BVerwGE 47, 1 [BVerwG 14.08.1974 - VI C 20/71] mit weiteren Nachweisen).

    Anderenfalls liefe der Dienstherr ggf. Gefahr, daß eine Zurruhesetzungsverfügung wegen eines mangelhaften Ermittlungs- und Erörterungsverfahrens auf Anfechtung aufgehoben und erst sodann das Ermittlungs- und Erörterungsverfahren fortgesetzt werden muß (BVerwGE 47, 1 [BVerwG 14.08.1974 - VI C 20/71]).

  • VG Regensburg, 02.12.2021 - RO 1 K 21.600

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

    Der Ablauf der Frist führt entgegen der Auffassung der Beklagten zwar nicht dazu, dass später erhobene Einwendungen von vorneherein unbeachtlich wären (BVerwG, U.v. 14.8.1974 - 6 C 20.71 - juris Rn. 28).

    Vor dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Zurruhesetzung eingegangene, auch verspätet eingegangene, Einwendungen sind allerdings aus Fürsorgegesichtspunkten zu beachten (BVerwG, U.v. 14.8.1974, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - 6 A 772/21

    Versetzung eines dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand; Kenntnis der zu der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1989 - 2 B 182.88 -, DÖD 1989, 236 = juris Rn. 5, und Urteil vom 14. August 1974 - VI C 20.71 -, BVerwGE 47, 1 = juris Rn. 38; ferner etwa Brockhaus in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht - Kommentar, 33. UPD Dezember 2021, 2.1 Versetzung in den Ruhestand Rn. 10; v. Roetteken in: v. Roetteken/Rothländer, Beamtenstatusgesetz, 22. Update Oktober 2021, XII. Pflicht zur Versetzung in den Ruhestand Rn. 429, jeweils m. w. N.
  • VG Bayreuth, 23.04.2019 - B 5 K 17.584

    Anforderungen an die Beurteilung der Dienstfähigkeit

    b) Die Beurteilung der Dienstfähigkeit erfordert eine anhand konkreter tatsächlicher Umstände zu treffende Prognose (vgl. BGH, U.v. 4.3.2015 - RiZ (R) 5/14 - juris Rn. 45), dass der Beamte infolge der Erkrankung zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig sein wird (vgl. BVerwG, U.v. 14.8.1974 - VI C 20/71 - BVerwGE 47, 1 = juris Rn. 28).
  • BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 26.89

    Versetzung in den Ruhestand - Dienstunfähigkei - Einbehaltung der Dienstbezüge -

    Der Beklagte konnte, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, trotz gerichtlicher Aufhebung dieser Verfügung eine neue Zurruhesetzungsverfügung erlassen und in diesem Zusammenhang auf die fehlerfreien Verfahrenshandlungen der ersten - aus formellen Gründen gescheiterten - Zwangspensionierung zurückgreifen (vgl. BVerwGE 47, 1 (2 f.) [BVerwG 14.08.1974 - VI C 20/71]).
  • BVerwG, 27.02.1980 - 2 B 1.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Pflicht zur erschöpfenden

  • OVG Bremen, 30.07.2014 - 2 A 281/12

    Berücksichtigung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens bei einer

  • BVerwG, 14.08.1978 - 2 B 8.78

    Dienstunfähigkeit - Beamtenrecht

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2016 - 5 LA 175/15

    Heilbehandlung; Heilbewährung

  • BVerwG, 20.09.1984 - 3 B 38.83

    Entschädigung nach Enteignungsgrundsätzen

  • BVerwG, 18.02.1983 - 6 B 114.82

    Zur Anwendung des SchwbG auf Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit

  • BVerwG, 15.04.1983 - 2 B 33.83

    Zwangspensionierung eines Beamten - Beeinträchtigung der Dienstfähigkeit

  • BVerwG, 30.09.1982 - 2 B 167.82

    Nichtzulassung einer Revision - Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen

  • BVerwG, 27.06.1983 - 2 B 58.83

    Rechtmäßigkeit einer frühzeitigen Zurruhesetzung eines Beamten wegen einer

  • VG Würzburg, 27.07.2021 - W 1 K 20.1107

    Entlassung einer Soldatin auf Zeit wegen Dienstunfähigkeit, psychische

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1991 - 4 S 1626/90

    Durchführung eines Ermittlungsverfahrens und Erörterungsverfahrens als

  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.1990 - 4 S 1840/89

    Zur Entlassung eines Beamten auf Probe aufgrund alkoholbedingter

  • BVerwG, 06.02.1980 - 2 B 95.79

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im

  • VG Lüneburg, 29.04.2004 - 1 B 14/04

    Beamter; Einbehaltung von Dienstbezügen; fachärztliches Gutachten; HNO-Gutachten;

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